Eine Abschiebung erfolgt auf Basis des Verlust des Aufenthaltsrechts. In der Regel, weil der Asylantrag abgelehnt wurde. Im Rahmen der Gleichbehandlung darf der Ausbildungsstand keine Rolle spielen.
So pauschal macht die Petition keinen Sinn. Bei Schülern sollte nur dann von der Abschiebung abgesehen werden, wenn die Schulleistungen so gut sind, dass in der normalen Zeit ein Abschluss erreicht werden kann. Bei Auszubildenden und Studierenden sollten nur Leute, die einen praxisbezogenen, auch im Herkunftsland gebrauchten Beruf lernen, bleiben dürfen. Denn nur dann ist das Finanzieren einer Qualifikation auch ein Beitrag zur Entwicklungshilfe. Arbeitslose Künstler, Historiker oder Philosophen z.B. brauchen wir weder in D noch im Herkunftsland der Leute.
Letztlich dringen Sie darauf, dass alle Familien mit Kindern und Jugendlichen in Deutschland bleiben können, egal ob ihr Asylgesuch abgelehnt wurde oder sie aus sicheren Herkunftsländern kommen. Das kann nicht funktionieren, da überwiegend eine Einwanderung in unser Sozialsystem stattfinden würde. Man kann davon ausgehen, dass die Eltern erst Jahre nach der Einreise (wenn überhaupt) genug Sprachkenntnisse haben um sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Möchten Sie tatsächlich, dass wir die Kosten für den Unterhalt und die Bildung aller tragen sollen, die es möchten? Ich nicht!
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