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Tatbestand der Fahrlässigkeit rechtlich nicht unmöglich, doch paktisch unmöglich. Petition in meinen Augen Populismus

Das halte ich für populistisch und gefährlich . Auch ich bin mit der Verschwendung von Steuergeldern nicht gerade glücklich. Fahrlässigkeit kann grundsätzlich sehr wohl ein Tatbestandsmerkmal sein. Vgl. §15 StGB: Fahrlässiges Handeln ist strafbar, wenn es im Gesetz mit Strafe bedroht ist. Beispiele:§§222, 229. Doch jedes mögliche politische Handeln trägt die Gefahr der fahrlässigen Verschwendung von Steuergeldern in sich, wenn man sich verrechnet oder die Dinge anders laufen, als vorgesehen. Wer Rsikospielräume auf auf Null zu reduzieren versucht, der nimmt die Möglichkeit jeden Handel

kilde:

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