Contra

Vad talar emot namninsamlingen?

Kommt mal wieder auf den Boden zurück!

Die Begründungen für diese Petition sind hanebüchen und strotzen vor (gefährlichem) Halbwissen. So schreibt beispielsweise die PDV 350 den Polizeibeamten vor, wann Sie einen Namen zu nennen haben - dass hat nichts mit "Durchführung einer Amtshandlung" zu tun und kann sowieso verweigert werden, wenn zu erwarten ist, dass das Gegenüber den Namen zum Zwecke einer Diffamierung einsetzt. Die Begründung zur Zahl der Drogenaufgriffe ist funny - ich schick 1000 Zivile ins Altersheim und finde dann mehr Drogen als in Hamburg? :-) Die zweistellige Zahl an Beamten, wie es jetzt heißt, waren mal 10!

Källa: <a href="http://books.google.de/books/about/PDV_350_BW_Allgemeine_Dienstvorschrift_f.html?hl=de&id=TLPLtgAACAAJ" rel="nofollow">books.google.de/books/about/PDV_350_BW_Allgemeine_Dienstvorschrift_f.html?hl=de&id=TLPLtgAACAAJ</a>

4.5

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