fehlerhafte Beleuchtung
Oftmals sind angebliche Nebelscheinwerfer tatsächlich Tagfahrlichter. Das Gesetzt sieht die Benutzung von Nebelscheinwerfern vor. Vor der Verschärfung sollten die Einsatzzwecke klarer im Gesetzt festgeschrieben werden. Falsch eingestellte Scheinwerfer und fehlende oder falsche Benutzung der Leuchtweitenregulierung sind wesentlich problematischer, als ein Spinner, der seine Nebelscheinwerfer anschaltet.
Quelle: meine Meinung und StVO