wie man ein bremsenloses, lichtloses Gefährt zulassen will ist mir durchaus fraglich. Fahrräder sind auch nur "Straßentauglich" wenn Sie diese Kriterien erfüllen. Selbst normales Mountainbiken ist nicht erlaubt sobald die Wege unter 2m Breite betragen. Danke Deutsche Justiz. So bleibt eben nicht mehr übrig als auf ausgewiesene / gesperrte Strecken auszuweichen. Oder eben wie gehabt auf wenig befahrenen Straßen.
Quelle: aus meim kopp