Rassistische Diskriminierung wäre dann grundgesetzkonform
Würde dieser Petition entsprochen, dann wäre die zwingende Konsequenz, dass Benachteiligungen oder Bevorzugungen aufgrund rassistischer Zuschreibungen dann nicht mehr durch Art. 3 GG verboten wären. Ich schlage vor, stattdessen eine andere Formulierung zu finden, welche einerseits juristisch wasserdicht ist und andererseits den wissenschaftlichen Erkenntnissen, dass es (aus genetischer Sicht) keine "Rassen" gibt, Rechnung trägt.
Kilde: Eigene Sichtweise