Recht & Freiheit verteidigen!
Alternative: Wir könnten stattdessen Art. 79 Abs. 3 ergänzen, sodas diese Grundsätze ebenfalls beim Inkrafttreten einer neuen Verfassung ewig gelten, da nach der Auslegung des letzten Art., eine nachhaltige Legitimation eines ähnlichen Art. gilt, in Zukunft. Das heißt wir können sonst noch den letzten Art. einfach lassen, und die Aussicht für ein vereintes Europa, sowie eine vereinte Welt, bei der ich bereits mitmache, noch offen lassen
zdroj : Eine Ergänzung der Ewigkeitsklausel