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Erschwerung des Alltags wegen Verschärfung der Park-/Halteverbote

Parken / Halten muß auch weiterhin zum Ein-/Aussteigen, Be-/Entladen oder wenn daß Fahrzeug zur verichtung von Arbeiten gebraucht wird, egal ob Privat oder Gewerblich auf Gehwegen, Fahrradstreifen und in zweiter Reihe straffrei Möglich sein. Denn keiner trägt z.B. seine neue Waschmaschine 500 Meter weit, nur weil da ein Parkplatz für das Fahrzeug wäre, aber vor dem Haus nicht. Das muß auch ohne Genehmigung möglich sein. Sonst wird der Alltag unnötig erschwert für viele z.B. für die Paketdienste oder Umzüge usw. .

Quelle:

3.9

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