Петицията е адресирана до:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Wir fordern die Lockerung des durch den Bundesrat festgelegten Strafenkatalog "StVO-Novelle", welche im März bereits in Kraft treten soll.
Alle Änderungen vom ADAC zusammengefasst:
Unsere Forderungen:
- Absenkung von Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bzw. keine Punktvergabe in dem Ausmaß
- Weiterhin keine Punkte und keine Fahrverbote bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h.
- Keine Punkte für das Halten in zweiter Reihe.
Причина
Schon beim Übersehen eines 50 auf 30 Temposchildes drohen Fahrverbote, die für viele existenzbedrohend sein können. Mit dem neuen Gesetz wird man mit 21 km/h bereits 1 Monat Fahrverbot und einen Punkt erhalten.
Oder beim Beispiel Autobahn: Sie fahren 120 es kommt eine Baustelle und in kürzester Zeit müssen Sie von 120 auf 100 auf 80 auf 60, dabei einmal Pech, ein Schild übersehen oder vielleicht noch im Überholvorgang, haben Sie wieder die magischen 21 überschritten und einen Punkt in Flensburg.
Gerade Pendler und Berufsfahrer trifft es besonders hart.
Für das Halten in zweiter Reihe werden ebenfalls Punkte fällig. Wer in einer Großstadt wohnt, wird das Problem von zu wenigen Parkplätzen kennen. Mal eben jemanden rauslassen und schnell Weiterfahren kostet demnächst 55 € und 1 Punkt von 7 bis zum Führerscheinentzug.
Zitat Markus Schäpe vom ADAC:
Ein absolutes Halteverbot in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen kann aus Sicht von Markus Schäpe vom ADAC zu Problemen führen. Es sei dann nicht mehr möglich, betagte und gehbehinderte Menschen bis beispielsweise vor die Arztpraxis zu fahren, anzuhalten und sie dort aussteigen zu lassen. Auch die Situation von Paketauslieferern gelte es zu bedenken. Da ein solches Halten im Grunde immer eine Behinderung darstelle, drohten Bußgeldbescheide und Punkte.
Das Vorhaben sollte angeblich mal Radfahrer schützen, allerdings weiß ich nicht wie man Radfahrer auf Autobahnen oder den vielen anderen Straßen, auf denen Radfahrer nicht fahren dürfen, schützen soll.
Somit ist vor allem außerorts eine Erhöhung der Bußgelder unnötig und belastet Pendler sowie Berufsverkehrsfahrer nur noch mehr. Natürlich soll diese Petition nicht zum Rasen oder schnell fahren animieren, allerdings sollte man eine VERDOPPLUNG besser begründen als solch einen fadenscheinigen Vorwand davorzuschieben.