Contra

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Warum soll er auf Staatskosten bleiben? Entbinden Sie doch den Staat von finanziellen Pflichten und übernehmen Sie eine Verbindlichkeitserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgestz. Wie Sie schreiben, bestreitet er doch seinen Lebensunterhalt selbst. Dann haben Sie doch nur ein geringes Risiko zu tragen und er kann hier bleiben. Aber der Staat lässt sich die Risiken nicht aufbürden, die müssen Sie schon selbst übernehmen. Dafür gibt es ja solche Möglichkeiten des Aufenthaltes. Wenn Sie die Risiken für 5 Jahre übernehmen, kann Seseelan danach eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Source: www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/

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