Luxusdiskussion
Art.5 Grundgesetz schütz die Kunstfreiheit, garantiert aber nicht ihre Subventionierung. Ich arbeite selbst an einem großen Theater und stelle mit Kopfschütteln fest, wie Steuergelder verbrannt werden, wenn der GMD für eine Vorstellung soviel bekommt, wie ein Lehrer in drei Monaten verdient. Ein Finanzierungsbetrieb wie in den USA würde die Theaterlandschaft auf ein qualitatives Maß einschränken. Sorry für Zittau, aber eine unnötige Luxusdiskussion zulasten wirklich wichtiger Themen.
šaltinis: