Contra

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Diskussion obsolet, gesetzlicher Schutz vorhanden

Ein Blick ins Gesetz - § 90a BGB - verrät dem geneigten Leser, dass Tiere keineswegs als Sachen gesehen werden. Dem steht nicht entgegen, dass sie rechtlich als Sachen behandelt werden - durch das TierSchG, § 3 ff, sind sie hinreichend geschützt. Die Einordnung von Tieren als Lebenwesen und deren Ausstattung mit Rechten, wie sie Menschen per Gesetz innehaben, ist aus systematischen Gründen unerwünscht: Tiere könnten in dem Fall bsp. selbst vor Gericht auftreten, da sie eigene Rechte geltend machen können - was an sich zu erheblichen Verständigungsproblemen vor überlasteten Gerichten führte.

Source: <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html" rel="nofollow">www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html</a>

2.9

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