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Aushebelung der Naturschutzgesetze

Wir müssen zurück zu den nationalen Naturschutzgesetzen die wir 2000 noch hatten wo Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich war und nur bis zu 500 Tiere auf einem Betriebsareal gehalten werden konnten und auch klar definiert war, das Tiere keine Sachen, sondern Lebewesen sind. Die EU Richtlinien, auch von unserer öko Lobby unterstützt, sieht es leider anders und Landwirte müssen großen Konzernen weichen.

Bron:

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