Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 90a Tiere Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. "Meiner Meinung sollten Haustiere daher nicht entsorgt werden, ohne alles unternommen zu haben, den Eigentümer ausfindig zu machen."