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Liebe Leute, so ein Trampolin kann auf- und abgebaut werden. Es ist nicht stationär. Folglich entfällt der Anspruch des Gartenverbandes,hier überhaupt tätig zu werden. Nebenbei: Augen auf, wen ihr in den Vorstand wählt. Die meisten Vorsitzenden sind innerliche Angsthasen, die sich nur wii htig machen wollen und zurückschrecken, wenn sie unsere Positionen höheren Ortes vertreten sollen. Auch juristischeTexte sind ihnen fremd. Sie ducken sich weg. Das Trampolinverbot des Stadtgartenverbandes ist juristisch nicht haltbar, wenn es auf das übliche Kinder- Hopps -Modell bezogen wird.

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2.5

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