Nein! Ein Bleiberecht kann und darf nur derjenige erhalten, dessen Antrag auf Asyl stattgegeben wurde, alle anderen müssen wieder ausreisen. Wenn dieses nicht konsequent durchgeführt wird, werden immer mehr Wirtschaftsflüchtlinge kommen, denn es lohnt sich ja. Bitte die Asylgesetzgebung nicht ad absurdum führen!
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