Contra
Ein jeder unternehmerisch tätige muss für erbrachte Leistungen Umsatzsteuer abführen. Ob nun der Musiker, Tischler für das Kinderbettchen oder der Nachhilfelehrer.Dass die privaten Musikschulen hiervon befreit waren, ist nicht gut. Wettbewerbsverzerrung ist aber ebenso schlecht. Die staatlichen sollten hier eine Pflichtabgabe an den Träger abführen müssen.Nebenbei erwähnt, die Musikschule in meinem Ort hat 3 Zweigstellen und 800 jeden Alters Schüler. Der Inhaber macht derweil gutes Geld
Sursa: