Nur die Leistung zählt
Bildungsleistungen wie Musikunterricht von der Umsatzsteuer zu befreien, ist ein richtiger Gedanke. Die bisherige Praxis diesbezüglich zu vereinfachen auch. Jedoch muss die Leistung unabhängig davon wie der Leistungserbringer wirtschaftet und unabhängig von seiner Rechtsform oder Trägerschaft befreit sein. Hier wird der Gesetzgeber sicher nachbessern müssen, um den richtigen Gedanken dann auch richtig umzusetzen.
burim :