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Musikunterricht ist allgemein bildend

Jedes Kind weiss das inzwischen und auch zahlreiche Studien belegen es: Musikunterricht dient der Allgemeinheit. Der Gesetzgeber sollte endlich Musikunterricht als verbindlich als "allgemein bildend" beurteilen. Die sich daraus ergebende Rechtssicherheit zur Umsatzsteuerbefreiung für Einrichtungen dieser Art dient dem Wohl der Allgemeinheit. Sie entbindet im Übrigen gewinnerzielende Einrichtung nicht von der Entrichtung der Einkommensteuer.

Quelle:

4.2

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