Artikel 1 GG
Alle Einwände gegen ein Prüf- bzw. Verbotsverfahren waren bei der Gesetzlegung bekannt. Aufgrund sehr schlechter Erfahrungen mit populistischen Parteien wurde diese Möglichkeit trotzdem geschaffen. Die langjährige Prüfung des Verfassungsschutzes ist eindeutig. Überlegungen politischer Parteien dazu sollten nun keine Rolle mehr spielen. Nun ist es Sache des BVerfG, darüber zu entscheiden. Ein Urteil zugunsten der AfD änderte nichts am Status Quo, zuungunste der Afd wäre es notwendige Prophylaxe.
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