Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Das Aufenthaltsgesetz sieht im § 3 eine Passpflicht vor. Die Ausländerbehörde darf ohne Identitätsfeststellung keine Ausbildungsduldung ausstellen. Wer im Bereich meiner Ausländerbehörde einen Pass vorlegt und den Deutschtest bestanden hat, bekommt auch die Ausbildungsduldung und danach eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis, um Berufserfahrung zu erlangen. Mit der Zeit davor ist der Asylbewerber dann mehr als 6 Jahre in Deutschland und erhält die Niederlassungserlaubnis. Also sindl die Asylbewerber aufgefordert, sich an unsere Gesetze zu halten, dann klappt es auch mit dem Aufenthaltstitel

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/

0.0

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern