Das "Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften" [§ 22 Abs. 3 PStG] welches am 1. November 2013 in Kraft trat, impliziert Generationen von kommenden Studierenden, welche (rechtlich!) weder "männlich" noch "weiblich" sein müssen, da bei Geburt das Geschlecht offen gelassen werden kann (bei Intersexualität). Seit 2018 gibt es rechtlich zudem den Status "divers". Die Hochschulen sollten besser JETZT damit anfangen, sich auf die Realität einzustellen und akzeptieren, dass es mehr gibt als Mann und Frau.
544 Firme
Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.
Maggiori informazioni sul argomento Protezione delle minoranze
14
Firme
109 giorni
residuo
9
Firme
153 giorni
residuo