Region: Deutschland
Bild der Petition Verbot des Gluecksspiels in Deutschland

Verbot des Gluecksspiels in Deutschland

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag

9 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

9 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Wie soll das gegenfinanziert werden? Ein Beispiel: 4,7 Milliarden Euro kassierte er (der Staat) im Jahr 2003 von deutschen Spielern... Welche Steuer möchten Sie erhöhen um diese Summe zu kompensieren?

4.0

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Bitte Staat schütze mich vor mir selbst. Ich habe Freiheit nicht verdient.

Das fällt in den Bereich Eigenverantwortung. Spielen sie einfach nicht und gut ist. Was ist denn hier das persönliche Interesse des Verfassers?

3.8

1 Antwort

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Ist schon weitgehend verboten

Glücksspiel ist bereits weitgehend verboten und nur mit staatlicher Genehmigung und unter staatlicher Aufsicht erlaubt. Welchen weitergehenden Schutz man durch ein völliges Verbot erreichen würde ist nicht ersichtlich. Man würde wohl nur viele Menschen kriminalisieren, was unverhältnismäßig und nicht zweckdienlich wäre.

Quelle: §§ 284 ff. StGB

0.0

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