Benachteiligung; Krebserzeugung; Fötusschädigung; Wechselwirkung mit Psychopharmaka nicht auszuschließen
- kein Verbot = Zwangsveganismus (na dann viel Spaß, liebe Restaurantbetreiber, denn Veganer essen häufig in den nur wenigen für sie geeigneten Restaurants und nicht in solchen, wo Tierprodukte verkauft werden!) - kein Verbot = unzulässige Allergikerbenachteiligung - kein Verbot = unzulässige Benachteiligung von Personengruppen mit hohem Krebsrisiko durch Krebshäufung in der eigenen Familie / Direkterben - kein Verbot = unzulässige Ernährungsbeschränkung für Personen mit psychischen Erkrankungen (auch wegen möglicher lebensgefährlicher Wechselwirkungen für Betroffene)
Quelle: unzulässiger Zwangsveganismus ohne dieses Verbot; Krebs und Immunsystemerkrankungen einschließlich Allergien