Moralgesetzgebung
Keine Moralgesetzgebung! Eine sexuelle Handlung zwischen Mensch und Tier nur wegen den sexuellen Motivation zu verbieten, ist eine Moralgesetzgebung, die nicht betrachtet, ob das Tier bei der sexuellen Handlung leidet oder nicht. Wer der Meinung ist, dass ein Tier dabei immer leidet, kann es aufgrund des Leids verbieten. Das wäre dann ja immer der Fall.
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