Contra

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Nicht falsch verstehen - ich halte SUV für Geschmacksverirrungen auf vier Rädern. Dennoch wäre es das Ende einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, wenn alles, was nicht ins eigene Weltbild paßt, verboten würde. SUV sind keine eigene Fahrzeugart, weder im Zulassungsrecht und schon gar nicht im Straßenverkehrsrecht. Ein Verbot ist deshalb rechtlich gar nicht möglich und auch sachlich nicht begründbar, da eine erhöhte Gefährdung z. B. von Fußgängern nicht nachweisbar ist. Ansonsten ist diese Pet. mit dem wertvollen, erhaltenswerten Recht des sog. Gemeingebrauchs nicht vereinbar.

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1.5

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