Contra

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"Zum Vergleich: In der freien Marktwirtschaft müssen Praktikanten, deren Beschäftigungsverhältnis länger als drei Monate andauert, mit dem Mindestlohn von 8,50€ entlohnt werden." Nur teilweise richtig: Studierende die ein Pflicht-Praktikum absolvieren haben kein Anspruch auf Mindestlohn. Das Praxissemester kann als Pflicht-Praktikum angesehen werden. Warum sollten nun Lehramtsstudierende anders behandelten werden als Studierende anderer Studiengänge die auch ein Pflicht-Praktikum für ihr Studium absolvieren müssen?

Source: www.absolventa.de/karriereguide/arbeitsrecht/mindestlohn-praktikum

3.1

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