Region: Bayern
Migration

Verhinderung der Abschiebung eines 21-Jährigen Iraners in Kulmbach

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags
5.302 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

5.302 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Dass Konvertiten im Iran zum Tode verurteilt werden, lässt sich nicht wegdiskutieren. Der Asylantrag hätte niemals abgelehnt werden dürfen. Dies ist ein eklatanter Fehler! Im Iran droht einem Menschen, der sich vom Islam abgewandt hat, der Tod. Das dürfen wir nicht zulassen!

Quelle:

4.4

2 Gegenargumente
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Todesstrafe Iran

Selbst wenn die Todesstrafe nicht "ausgeführt" wird, so wird diese trotzdem gerichtlich entschieden. Folglich ist diese Person formal gesehen aber auch sehr realistisch betrachtet mit dem Tode bedroht. Mehr dazu auch zum Thema "Todesstrafe" im Jahresbericht von Amnesty International zum Iran. Mehr dazu aus dem aktuellen Bericht: "TODESSTRAFE Die Behörden richteten 2017 erneut Hunderte von Menschen nach unfairen Gerichtsverfahren hin. Einige Exekutionen fanden öffentlich statt. [...]"

Quelle: www.amnesty.de/jahresbericht/2018/iran#section-1723137

3.9

0 Gegenargumente
Widersprechen

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Es ist bekannt, dass einige Muslime zum Christentum übertreten, um eine Abschiebung zu verhindern. Es wäre interessant zu wissen, ob der Übertritt bereits im Iran oder erst in Deutschland stattgefunden hat. Wie dem auch sei, der Asylantrag ist rechtskräftig abgewiesen worden. Hier hat mit Sicherheit eine Prüfung der Fakten stattgefunden, die ergaben, dass kein Bleiberecht besteht. Eine Abschiebung ist somit unumgänglich und richtig.

Quelle:

2.5

3 Gegenargumente
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Fake News

Nach der Scharia wird öffentlich verkündeter Abfall vom Islam mit dem Tode bestraft, wenn die Aufforderung zur Rückkehr zum islamischen Glauben nicht befolgt wird (The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 7, S. 635). Bisher hat er seinen Glaubensabfall im Iran nicht öffentlich verkündet. Außerdem wurde die Todessstrafe schon lange nicht mehr vollstreckt. Bitte schreiben Sie in der Petition nicht dass sein Leben bedroht ist. Das ist schlichtweg eine dreiste Lüge (Fake News).

Quelle: Ein um die Demokratie besorgter Bürger

1.3

3 Gegenargumente
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Verhinderung einer rechtmäßigen Abschiebung

Sehr geehrte Frau Schneider, woher nehmen Sie die Weisheit, das ein Christ im Iran zum Tode verurteilt wird? Wäre dies der Fall, so müsste ihm Asyl in Deutschland gewährt werden. Dies ist hier anscheinend nicht der Fall, da sein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden sein muss und er somit ausreisepflichtig ist. Ein möglicher Folgeantrag muss ebenfalls abgelehnt worden sein und ein mögliches Gerichtsverfahren am Verwaltungsgericht würde dies höchstwahrscheinlich bestätigen. Es gibt keine aufschiebende Wirkung mehr. Daher nun die Abschiebung. So ist das nun mal in einem Rechtsstaat.

Quelle: Ein um die Demokratie besorgter Bürger

1.3

3 Gegenargumente
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Sollte dem Mann in seiner Heimat etwas angetan werden, ist der Täufer hier schuldig. Wie kann man Menschen, die hier kein Bleiberecht haben, so ans Messer liefern.? Sorry. Mit dieser Schuld muss die Kirche leben. Der Staat kann und soll sich nicht erpressen lassen.

Quelle:

0.6

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