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Warum ist die Petition unterstützenswert?

unzulässig & grausam

Laut BGB § 1631 Paragraph 2 haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen oder andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Ich bin der Meinung, dass jede Person, die das Menschenrecht des Anderen verletzt nicht selbst auf seines bestehen kann - vor allem vor Gericht. Der- oder diejenige sollte das Menschenrecht verwehrt bleiben, da diese/r sich nicht darum gekümmert hat, das er/sie mit seiner Tat die Menschenrechte bzw. Privatsphäre verletzt.

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