Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Berufsbild Fußpfleger/Podologen Vor dem Gesetz sind alle gleich. Durch das Podologengesetz wird nicht die Werbung mit "Med. Fußpflege" verboten. Dieses ist allerdings kein Versäumnis des Ministeriums gewesen, sondern in Deutschland keine angewandte Gesetzgebung. In keinem Heilberuf (mit Ausnahme der Hebammen) gibt es einen Tätigkeitsschutz. Viele Podologen haben im letzen Jahr nicht einsehen wollen, dass die Tätigkeit nicht durch das Gesetz geregelt wurde. Dieses ist im letzten Jahr durch den BGH 09.2013 bestätigt worden. Das Gesetz regelt nicht die Tätigkeit. Allerdings nicht nur

Quelle:

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