Pro

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wozu noch teure Pod.-ausbildung u. Praxisausstattung

...auch die aktuelle Entscheidung des BGH: Fußpfleger dürfen mit medizinischer Fußpflege werben - sich jedoch nicht als medizinische Fußpfleger betitteln. Theoretisch kann somit auch jeder mit z.B. psychologischen Leistungen werben - sich nur nicht Psychologe nennen. Sich hier für die richtige Institution zu entscheiden, ist sicher auch Gesunden schlicht unmöglich. Weiterhin soll es in podologisch unterversorgten Gebieten Fußpflegern (ohne PG) möglich sein, dem DFS Pat. eine Rechnung zu stellen welche dieser dann von der GKV erstattet wird. Da zieht auch keine KK wegen Fehlern ab!

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4.4

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