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Versorgungsausgleich/Eu-Rente

Ich kenne auch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG), welches am 01.09.2009 in Kraft getreten ist. Leider konnte ich darin nirgends den Bezug über die Verwendung der einbehaltenen Rentenbezüge des Versorgungsgebers bis zum Eintreten der Altersrente des Versorgungsnehmers finden. Genau dies ist auch für mich (und mit Sicherheit Tausende Betroffene) Grund genug, dieses Gesetz neu aufzurollen. Am schlimmsten jedoch trifft es diejenigen, deren ExpartnerIn bereits verstorben ist und der VSA weiterhin einbehalten wird! (Die 36-Monats-Regelung ist mir bekannt.) MfG

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