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Versorgungsausgleich

Das "Un"-Recht auf Vers.-ausgleich basiert auf einem von der SPD geschaffenen Gesetz. Allein schon aus diesem Grund ist das "S" für sozial reiner Etikettenschwindel. Der geschiedene Ehepartner, der ausgleichsberechtigt ist, erhält von den eingezahlten Beträgen nicht einen Cent. Die soziale Ungerechtigkeit setzt sich noch dahingehend fort, dass der Vers.-Ausgleich auch nach Versterben der "Ex" weiter einbehalten wird. Das ist reiner Betrug an einem ehem Staatsdiener. Wilfried Richter KptLt a.D.

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