Teata sobimatust sisust See on tegelikult üks vastu argument Volksverhetzung ist ein Verbrechen und muss daher bestraft werden. Meinungsfreiheit schützt nicht gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, siehe u.a. Artikel 18 Grundgesetz. Auch Beleidigung und Verleumdung sind richtigerweise verboten. allikas : 0.6