Unangemessenen Inhalt melden Das ist eigentlich ein Contra-Argument Volksverhetzung ist ein Verbrechen und muss daher bestraft werden. Meinungsfreiheit schützt nicht gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, siehe u.a. Artikel 18 Grundgesetz. Auch Beleidigung und Verleumdung sind richtigerweise verboten. Quelle: 0.6