Es geht nicht darum, die Qualität von LF oder die organisatorische Abwicklung der Vergangenheit zu beurteilen. Sondern um die Frage, wer die mehrfach angefragten/benötigten Zeiten in einem von der öffentlichen Hand finanzierten Bad erhalten soll. Damit kann es nur dabei bleiben, dass gemeinnützige Vereine nicht zu Gunsten eines privaten Unternehmers ausgesperrt werden dürfen!
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