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Ein Rechtsmittel gegen die Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a StPO ist weder für die Beteiligten noch für die Öffentlichkeit zulässig. Außerdem liegen die Voraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung vor. § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften ist nur ein ein Vergehen. Die Schwere der Schuld steht angesichts der verhältnismäßig wenigen Taten nicht entgegen. Außerdem soll es sich gerade nicht um Material schwerster Kindesmisshandlung handeln. Die Zahlung von 5000 € lässt das Strafverfolgungsinteresse entfallen.

kilde:

2.8

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