Sicher ist mit rechtlichen Mitteln kein Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens möglich. Aber der Widerspruch von Menschen unserer Gesellschaft zu einem Thema das eine besonders schützenswerte Gruppe in unserer Gesellschaft betrifft ist absolut legitim und hat nichts mit mittelalterlichen Lynchjustiz zu tun. Es ist das Recht auf freie Meinungsäusserung.
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