Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Nach deutschem Recht gilt immernoch die Unschuldsvermutung, solange, bis die Schuld nachgewiesen ist. Diese konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Daher ist die eigentliche Schweinerei für eine (gem. der Unschuldsvermutung 8Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948) Verleumdung noch Strafe zahlen zu müssen! Somit verstößt genau diese Strafzahlung dem Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

Quelle:

0.6

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