Contra

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NS-Verfahren - Vorwürfen ohne Substanz

Im Verfahren wegen der Kriegsverbrechen in St. Anna di Stazzema würde sich jeder Staatsanwalt, der Anklage erhebt, selber strafbar machen. Die Beweislage reicht nach der Rspr. des BGH bei Weitem nicht aus. Wer sich auf das italienische Urteil beruft, sollte dieses erst einmal lesen. Es enthält nicht einen einzigen konkreten Vorwurf, der auf eine konkrete Person bezogen wird! Wer mit solchen Argumenten eine einzelne Person öffentlich verunglimpft, gefährdet das Instrument der Online-Petition!

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1.3

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