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Rechtliche Lage

Der Wolf ist nach Bundesnaturschutzgesetz und nach Europarecht (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) besonders und streng geschützt. Es ist verboten, Wölfe zu jagen oder zu fangen. Die Voraussetzung für eine Ausnahme, wie Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die öffentliche Sicherheit, liegt nicht vor. Bei Verstoß droht ein europäisches Vertragsverletzungsverfahren.

3.2

2 Antworten

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