Je höher die Bankzinsen, desto größer der Vorteil des Erbbaurechts
Die Finanzierungskosten der Bank unterliegen der Marktlage, während der Bodenwert und die Bodenverzinsung beim Erbbaurecht unverändert bleiben. Je höher die Baufinanzierungskosten durch die Bank sind, desto höher ist der Vorteil des Erbbaurechts.
Wird für das Erbbaurecht die Bezahlungsart des regelmäßigen "Erbbauzinses" gewählt, müssen die Grundstückskosten nicht wie beim Kauf auf einmal aufgebracht werden, sondern gestreckt über die Laufzeit des Erbbaurechts. Dadurch wird der Finanzierungsbedarf eines Bauvorhabens verringert. Angesichts zuletzt deutlich gestiegener Kreditzinsen ein Vorteil!
Ausverkauf des kommunalen Liegenschaftsvermögens vermeiden
Prof. Dr. Arno Bunzel, stellvertretender Leiter des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu): "Städte müssen auch in 50 Jahren noch in der Lage sein, auf eigenen Flächen Entwicklungen zu betreiben, die von anderen Marktakteuren nicht zu erwarten sind. Ein Ausverkauf des kommunalen Liegenschaftsvermögens ist keine Option. Ganz im Gegenteil – das kommunale Liegenschaftsvermögen ist als Grundlage für künftige Entwicklungen und Generationen zu erhalten und zu erweitern."
Bei der Vergabe von Grundstücken für den sozialen Wohnungsbau können Mietpreisbindungen für die gesamte Dauer des Erbbaurechts erreicht werden, d.h. deutlich länger als beim Verkauf.
Die Baulandpreise machen einen immer größer werdenden Anteil der Kosten eines Wohnungsbauprojektes aus. In München zum Beispiel entfielen im Jahr 1970 durchschnittlich 16 Prozent auf die Grundstückskosten und 84 Prozent auf die Baukosten. Im Jahr 2018 betrug der durchschnittliche Anteil der Grundstückskosten ganze 79 Prozent. Auf die eigentlichen Bauwerkskosten entfielen nur noch 21 Prozent der Gesamtkosten. Im Stadtgebiet Neumarkt i.d.OPf. soll es nicht so weit kommen wie in München!
Der Immobilienboom geht an der Mehrheit der Gesellschaft vorbei
Die beobachteten starken Bewertungsgewinne von Grundstücken und Gebäuden in den letzten Jahren kamen in Deutschland nur einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung zugute. 60 Prozent des Immobilienbesitzes entfallen auf das reichste Zehntel der Haushalte. Weniger als die Hälfte der Haushalte in Deutschland verfügt überhaupt über eine eigene Immobilie. Wenden Kommunen das Erbbaurecht für wohnungsrelevante Grundstücke an, bleibt der Wertzuwachs bei der Kommune, also im Gemeinwohlbereich.