Wohnen

Wohnen in Neumarkt in der Oberpfalz bezahlbar machen und bezahlbar halten

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn
39 Unterstützende 24 in Neumarkt in der Oberpfalz
4% von 670 für Quorum
39 Unterstützende 24 in Neumarkt in der Oberpfalz
4% von 670 für Quorum
  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung noch > 3 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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25.08.2023, 18:36

Entgegen dem Wortlaut des Art. 56 Abs. 3 GO steht das Petitionsrecht auch auf kommunaler Ebene jedermann zu und nicht nur den Gemeindeeinwohnern (vgl. Art. 17 GG).

Quelle:
risi.muenchen.de/risi/dokument/v/3176528


Neuer Petitionstext:

Die unterzeichnenden EinwohnerinnenUnterzeichnerinnen und EinwohnerUnterzeichner fordern den Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. fordern den Stadtrat gemäß Art. 56 Abs. 3 BayGO in Verbindung mit Art. 17 GG auf, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. steuert ab sofort den steigenden Preisen für das Wohnen entgegen mit dem folgenden Maßnahmenpaket:

Für Grundstücke für Wohngebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten gilt:

  • Die Stadt vergibt diese Flächen im Erbbaurecht an Wohnungsbaugenossenschaften oder
  • die Stadt bebaut diese Flächen entsprechend dem Bedarf und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit selbst und vermietet die Wohnungen zu sozial gestaffelten Mieten.

Grundstücke für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten vergibt die Stadt im Erbbaurecht.

Die Stadt verkauft keine wohnungsrelevanten Flächen, die sich einmal in ihrem Besitz befinden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 29 (21 in Neumarkt in der Oberpfalz)


25.08.2023, 15:48

Für einen Bürgerantrag gemäß Art. 18b BayGO ist die Schriftform mit eigenhändigen Unterschriften der Unterstützenden erforderlich. Dadurch ist der Bürgerantrag ein mitunter langwieriges Vorhaben.
Um für das Anliegen der Petition einen schnellen Erfolg zu ermöglichen, wird diese weitergeführt mit Bezug auf Art. 56 Abs. 3 BayGO: „Jeder Gemeindeeinwohner kann sich mit Eingaben und Beschwerden an den Gemeinderat wenden.“

Quellen:
risi.muenchen.de/risi/dokument/v/3176528
risi.muenchen.de/risi/dokument/v/3611976
www.buergerservice-portal.de/bayern/vgnabburg/buergerantrag-einwohnerantrag/
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-56


Neuer Petitionstext:

BürgerantragDie gemäßunterzeichnenden BayGOEinwohnerinnen Art.und 18b an den StadtratEinwohner der Stadt Neumarkt ini.d.OPf. derfordern Oberpfalzden Stadtrat gemäß Art. 56 Abs. 3 BayGO auf, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. steuert ab sofort den steigenden Preisen für das Wohnen entgegen mit dem folgenden Maßnahmenpaket:

Für Grundstücke für Wohngebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten gilt:

  • Die Stadt vergibt diese Flächen im Erbbaurecht an Wohnungsbaugenossenschaften oder
  • die Stadt bebaut diese Flächen entsprechend dem Bedarf und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit selbst und vermietet die Wohnungen zu sozial gestaffelten Mieten.

Grundstücke für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten vergibt die Stadt im Erbbaurecht.

Die Stadt verkauft keine wohnungsrelevanten Flächen, die sich einmal in ihrem Besitz befinden.



Neue Begründung:

Der dramatische Anstieg der Baulandpreise (Datenquellen: Bayerisches Landesamt für Statistik und Statistisches Bundesamt), deutlich stärker als der Anstieg des Verbraucherpreisindexes, ist einer der Gründe für den ebenso deutlichen Anstieg der Mieten und Immobilienpreise. Aktuell liegen diese im Stadtgebiet auf einem Niveau, welches für viele bereits nicht mehr bezahlbar ist. Um in Neumarkt eine extreme Entwicklung wie in den teuersten bayerischen Wohngegenden zu verhindern, muss dringend entgegen gesteuert werden.

Dieser Bürgerantrag entspricht inhaltlich den Forderungen von Hans-Jochen Vogel zur Überführung des wohnungsrelevanten Teils von Grund und Boden in den Allgemeinwohlbereich, die dieser 2019 in seinem Buch mit dem Titel „Mehr Gerechtigkeit!“ und dem Untertitel „Wir brauchen eine neue Bodenordnung – nur dann wird wohnen auch wieder bezahlbar“ veröffentlicht hat. Diese stützen sich auf Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Daraus leitete das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21,73) den folgenden Satz ab: „Die Tatsache, dass der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen. Eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögen.“ Diese Rechtsauffassung hat das BVerfG seither mehrfach bestätigt.

Die Landeshauptstadt München wendet die Vorschläge ihres ehemaligen Oberbürgermeisters bereits an. Die Stadt Wien praktiziert eine ähnliche Vorgehensweise seit Jahrzehnten mit großem Erfolg. Und selbst in der Schweiz hat der Kanton Basel-Stadt in einem Volksentscheid mit deutlicher Mehrheit entschieden, sein Bauland grundsätzlich nicht mehr zu verkaufen, aber kontinuierlich Grundstücke hinzu zu kaufen, um so familienfreundliches und umweltschonendes Wohnen im Interesse der Bevölkerung zu ermöglichen. Zusätzlich wird dort Bauland an Dritte nur noch im Erbbaurecht vergeben. Wenn wir in Neumarkt diesen positiven Beispielen folgen, machen auch wir im Stadtgebiet das Grundbedürfnis Wohnen wieder bezahlbar und halten es in der Zukunft bezahlbar.

Anmerkung zum Sammlungsziel der PetitionFür einen Bürgerantrag nach BayGO Art. 18b sind Unterschriften von mindestens 1 Prozent der Gemeindeeinwohner erforderlich. Stand 01.01.2023 hatte Neumarkt eine Gesamteinwohnerzahl (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) von 43.001. Damit waren Stand 01.01.2023 mindestens 431 Unterschriften für einen Bürgerantrag notwendig.Für den Erfolg der Petition ist es sinnvoll, auf diese Mindestanzahl noch einen Aufschlag zur Sicherheit vorzusehen. Deshalb wird die oben beschriebene Petition eingereicht, sobald 450 Unterschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Stadtgebiet Neumarkt i.d.OPf. gesammelt sind.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 29 (21 in Neumarkt in der Oberpfalz)


12.08.2023, 10:59

In dieser Folge aus der Reihe MrWissen2go EXKLUSIV werden unter anderem als Gründe genannt: stark gestiegene Baulandpreise und zu wenige Wohnungen im kommunalen Eigentum. Trifft exakt die Petition!


08.08.2023, 09:26

Anmerkung zum Sammlungsziel der Petition hinzugefügt.


Neue Begründung:

Der dramatische Anstieg der Baulandpreise (Datenquellen: Bayerisches Landesamt für Statistik und Statistisches Bundesamt), deutlich stärker als der Anstieg des Verbraucherpreisindexes, ist einer der Gründe für den ebenso deutlichen Anstieg der Mieten und Immobilienpreise. Aktuell liegen diese im Stadtgebiet auf einem Niveau, welches für viele bereits nicht mehr bezahlbar ist. Um in Neumarkt eine extreme Entwicklung wie in den teuersten bayerischen Wohngegenden zu verhindern, muss dringend entgegen gesteuert werden.

Dieser Bürgerantrag entspricht inhaltlich den Forderungen von Hans-Jochen Vogel zur Überführung des wohnungsrelevanten Teils von Grund und Boden in den Allgemeinwohlbereich, die dieser 2019 in seinem Buch mit dem Titel „Mehr Gerechtigkeit!“ und dem Untertitel „Wir brauchen eine neue Bodenordnung – nur dann wird wohnen auch wieder bezahlbar“ veröffentlicht hat. Diese stützen sich auf Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Daraus leitete das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21,73) den folgenden Satz ab: „Die Tatsache, dass der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen. Eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögen.“ Diese Rechtsauffassung hat das BVerfG seither mehrfach bestätigt.

Die Landeshauptstadt München wendet die Vorschläge ihres ehemaligen Oberbürgermeisters bereits an. Die Stadt Wien praktiziert eine ähnliche Vorgehensweise seit Jahrzehnten mit großem Erfolg. Und selbst in der Schweiz hat der Kanton Basel-Stadt in einem Volksentscheid mit deutlicher Mehrheit entschieden, sein Bauland grundsätzlich nicht mehr zu verkaufen, aber kontinuierlich Grundstücke hinzu zu kaufen, um so familienfreundliches und umweltschonendes Wohnen im Interesse der Bevölkerung zu ermöglichen. Zusätzlich wird dort Bauland an Dritte nur noch im Erbbaurecht vergeben. Wenn wir in Neumarkt diesen positiven Beispielen folgen, machen auch wir im Stadtgebiet das Grundbedürfnis Wohnen wieder bezahlbar und halten es in der Zukunft bezahlbar.

Anmerkung zum Sammlungsziel der Petition

Für einen Bürgerantrag nach BayGO Art. 18b sind Unterschriften von mindestens 1 Prozent der Gemeindeeinwohner erforderlich. Stand 01.01.2023 hatte Neumarkt eine Gesamteinwohnerzahl (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) von 43.001. Damit waren Stand 01.01.2023 mindestens 431 Unterschriften für einen Bürgerantrag notwendig.

Für den Erfolg der Petition ist es sinnvoll, auf diese Mindestanzahl noch einen Aufschlag zur Sicherheit vorzusehen. Deshalb wird die oben beschriebene Petition eingereicht, sobald 450 Unterschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Stadtgebiet Neumarkt i.d.OPf. gesammelt sind.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 28 (20 in Neumarkt in der Oberpfalz)




01.07.2023, 17:53

Die Mittelbayerische nimmt in ihrem Artikel "Erbbaurecht für Baugrundstücke in Neumarkt: Wird Wohnen dadurch billiger?" vom 29.06.2023 unter anderem Bezug auf eine Antwort des Leiters des Amts der Stadt Neumarkt i.d.OPf. für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Herrn Dr. Janka, auf ihre Anfrage. Im Artikel heißt es diesbezüglich:
"Aus Gesprächen mit Bauwilligen und Interessenten für städtische Grundstücke sei seinen Angaben zufolge immer wieder zur Sprache gekommen, dass nicht die Preise für städtische Grundstücke das Problem sind, sondern die gestiegenen Baupreise und Zinsen bei der Finanzierung."

Sicher sind die Baulandpreise nicht DER ALLEINIGE Treiber für gestiegene Gesamtkosten von Wohnbauprojekten. Aber es macht auf jeden Fall einen Unterschied, wenn z.B. ein kleines Baugrundstück von 300 m² Größe für eine Doppelhaushälfte im Jahr 2020 satte 48.000 € MEHR kostet als noch 10 Jahre zuvor.

Link zum genannten Artikel:
www.mittelbayerische.de/lokales/landkreis-neumarkt/erbbaurecht-fuer-baugrundstuecke-in-neumarkt-wird-wohnen-dadurch-billiger-12220932



22.06.2023, 11:56

Verweis und Link zur Rechtsgrundlage eines Bürgerantrags, dem Artikel 18b der Bayerischen Gemeindeordnung BayGO, hinzugefügt.


Neuer Petitionstext:

Bürgerantrag gemäß BayGO Art. 18b an den Stadtrat der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. steuert ab sofort den steigenden Preisen für das Wohnen entgegen mit dem folgenden Maßnahmenpaket:

Für Grundstücke für Wohngebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten gilt:

  • Die Stadt vergibt diese Flächen im Erbbaurecht an Wohnungsbaugenossenschaften oder
  • die Stadt bebaut diese Flächen entsprechend dem Bedarf und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit selbst und vermietet die Wohnungen zu sozial gestaffelten Mieten.

Grundstücke für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten vergibt die Stadt im Erbbaurecht.

Die Stadt verkauft keine wohnungsrelevanten Flächen, die sich einmal in ihrem Besitz befinden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 24 (17 in Neumarkt in der Oberpfalz)


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