Contra

What are the arguments against the petition?

Das Anliegen der Organisation ist gerechtfertigt und sinnvoll, passt aber nicht zur bestehenden Gesetzgebung. Die Begründung der Ablehnung ist richtig und gesetzeskonform mit § 52 Abgabenodnung zum Thema Gemeinnützigkeit. Eine Pedition halte ich daher zwar möglich, aber sinnlos, da ansonsten bestehende Gesetze verbogen werden. Das schafft Ungerechtigkeiten. Der Gesetzgeber hat ganz bewusst solches Handeln nicht als gemeinnütig eingeordnet, da es mehr eine Interessens- und Ansichtsvertretung ist.

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1.1

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