Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Keine Ordnungswidrigkeit

Zitat: "(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über [...] 23. das Fahren mit Krankenfahrstühlen oder anderen als in § 24 Absatz 1 genannten Rollstühlen nach § 24 Absatz 2, [...] verstößt." Meiner Meinung nacht, ist also jeder Verstoß mit einem anderen Fortbewegungsmittel (Skateboard, Longboard) keine Ordnungswidrigkeit und kann nicht geahndet werden.

Quelle: <a href="https://dejure.org/gesetze/StVO/49.html" rel="nofollow">dejure.org/gesetze/StVO/49.html</a>

2.5

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