Pro

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Beleuchtung und Klingel

Ja - aber nur wenn an den Fahrzeugen auch verkehrssichere Beleuchtung und Klingel sowei zwei unabhängig funktionierende Bremsanlagen angebracht sind, wie es an anderen Fahrrädern Pflicht ist. Ansonsten die Teile lieber tragen und auf dem Fussgängerweg spazieren.

Quelle:

3.1

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