Doppelresidenz Wechselmodell Entschließung Resolution 2079 Europarat Grundmodell Standard Kindeswohl
Der Katalog ist hier zu einfach, der Gedanke aber richtig: Gerichte sollten nur noch untersuchen, ob mit dem Wechselmodell eine Kindeswohlgefährdung einher geht, und wenn nein, sollte es dem Normalfall entsprechen, dass es eingerichtet wird. Das faktische Veto-Recht, ohnehin bereits umstritten, muss fallen.