Dass eine Petition gegen Zwangsräumung einer Wohnung verfasst werden muss, ist - Corona hin, Corona her - als solches bereits ein Akt, den ich als beleidigend empfinde: eine Beleidigung für den/die Mieter/innen: ob Kinder, ob Erwachsene, ob ätere Menschen, ob Inländer oder Ausländer; eine Selbstbeleidigung des Vermieters; eine Beleidigung der Nachbarn; eine Beleidigung des Wohnorts, des Bundeslandes und der Bundesrepublik, in der das Recht auf einen Wohnraum eine Selbstverständlichkeit sein muss. Wer behauptet, jemand sei an der Zwangsräumung selbst schuld, der verkennt die Machtverhältnisse.
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Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
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