Aufhebung der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" gemäß § 5 IfSG mit allen Maßnahmen!!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung

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  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bundesregierung

Der Bundestag hat aufgrund Covid 19 gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Er hebt diese wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen.

Solange der Pandemiezustand besteht greifen sämtliche Grundrechtseinschränkungen durch die Coronaschutzverordnungen. Wie lange soll dies anhalten? Bis zu einer möglichen Zwangsimpfung? NEIN! Der Pandemiestatus ist sofort aufzuheben!

Die Schwere der Krankheit (und somit auch Mortalität) ist nicht mehr alleiniges Pandemiekriterium, sondern auch die mögliche Gefahr, dass die Krankenversorgung nicht mehr gewährleistet werden könne. Beides ist in Deutschland nicht der Fall. Sämtliche Intensivbetten in den Krankenhäusern in Deutschland sind leer, so dass sogar Patienten aus anderen Ländern aufgenommen wurden.

Auch die Todesfallzahlen des Statistischen Bundesamtes bestätigen, dass keine erhöhte Sterblichkeit vorliegt. (Quelle: Veröffentlichte Todeszahlen des Statistischen Bundesamtes der BRD, https://www.destatis.de)) Daher ist die Aufhebung des Pandemiestatus festzustellen bzw. zu beschließen, da es der Bevölkerung selbst bei einer vermuteten ständigen Präsenz dieses Virenstamms nicht dauerhaft zugemutet werden kann in diesem Pandemiezustand zu verharren, einschließlich sämtlicher Grundrechtsbeschränkungen, welche enorme gesundheitliche und existenzbedrohende Auswirkungen hat. Lediglich Risikogruppen sind schützenswert. Die Beschränkung der gesamten Allgemeinheit i mit verpflichtenden Auflagen ist nicht verhältnismäßig und von dieser auch nicht gewollt, da sie damit unbeschadet leben kann- manche Infizierte merken dies noch nicht mal. Jeder sollte freiwillig Vorkehrungen treffen können (Maske, Abstand), wenn er eine Gefahr befürchtet.

Begründung

Seit Mitte März wurde wegen der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in ganz Deutschland ein umfassender Lockdown geschaltet. Die Schulen und Kitas, Restaurants, Fitnesscenter, Geschäfte (außer Supermärkte) wurden geschlossen und nunmehr nach ersten zögerlichen Lockerungen die Mindestabstände und Maskenpflicht, etc. durch die Corona-Schutzverordnung eingeführt.

Sämtliche Eltern erleiden seitdem erhebliche Belastungen und stehen am Rande ihrer gesundheitlichen Kräfte, um Beruf und Familie weiterhin vereinbaren zu können, Existenzen (speziell Gastronomie) wurden zerstört oder stehen kurz davor.

Nun werden Schulen tageweise geöffnet und Kinder mit Maskenpflicht und durch übertriebene Regelungen (Abstand, Aufteilung in Gruppen, Trennlinien, separate Ein- und Zugänge) massiv verstört, verängstigt und damit psychisch geschädigt. Die Vorsorgeaufwendungen stehen demnach in keinem Verhältnis mehr zu den erwarteten Todeszahlen- mit all ihren Folgen- existenzbedrohend sowie gesundheitliche Gefahren aufgrund unnötiger Angstzustände (vor Erkrankung oder Existenznöten) oder Burnouts z.B. bei überlasteten Eltern.

Eine Notversorgung ist in Deutschland nicht eingetreten und aufgrund der nachgewiesenen Sterblichkeitsrate nunmehr auch nicht mehr zu befürchten.

Alle Maßnahmen sind sofort aufzuheben, da diese nicht mehr recht- und insbesondere verhältnismässig waren!

Die Grundrechte werden aufgrund dessen massiv eingeschränkt. Das Tragen von Schutzmasken ist erwiesenermaßen gegen Viren nicht wirksam, zumal auch ein Schal mit einer Virendurchlässigkeit von 99% zulässig ist. Dies bestätigten sämtliche medizinischen Studien. Dennoch müssen wir damit einkaufen und kleine Kinder damit in die Schule schicken! Von der Tatsache, dass die Rückatmung von CO2, gesundheitlich bedenklich ist, ganz zu Schweigen. Die Coronaschutzverordnung ist zudem nicht verhältnismässig (z.B. Sport erlaubt, grillen verboten). Wie lange sollen wir daher in dieser Beschränkung der Grundrechte verharren und mit diesen Einschränkungen leben?

Es gibt de facto keine Pandemie von nationaler Tragweite in Deutschland, da die Daten des Statistischen Bundesamtes in Deutschland seit Jan bis April 2020 keine Auffälligkeiten in der Sterblichkeit zeigen! Dies bestätigt das Bundesamt selbst. (Tote Jan 2020: 85.150, Feb 20: 79 600, März 20: 86.600) Quelle: https://www.destatis.de /Tabelle/ Fallzahlen Alle Sterbezahlen in diesen Monaten liegen im durchschnittlichen Bereich (Durchschnitt pro Monat zw. 80.000 bis 107.100, im Schnitt pro Tag 2700-2900 Tote).

Sofern Vergleiche zum Vorjahr gezogen werden, so müssten diese auch zum Jahr 2018 und 2017 gezogen werden, welche höher lagen und speziell in 2018 über dem Durchschnitt lagen !! März 2018: 107.104 Tote!! Jan 2017: 96.033 Tote- in den beiden Jahren höher als in 2020 unter Covid 19.

In den Medien wurde nunmehr die erhöhten Fallzahlen für Ende März hervorgehoben (Zeitraum 23.3. bis 29.03., tägliche Todesrate reicht hier von 2561 als niedrigster Wert bis 2891 als höchster Wert),was nach wie vor im Durchschnitt der letzten Frühjahrsmonate liegt (2700-2900), im Vergleich zu 2019 (in genau dieser Zeit liegen die Werte bei 2587 (24.3.19) bis 2790 (29.03.) zwar niedriger, aber im Vergleich zu dem Vorjahr 2018 in dieser Zeit (2990 (29.03.18) bis 3.388 (23.03.18)) deutlich höher.

2018 war das stärkste Grippejahr, aber nichtsdestotrotz ist der Durchschnitt der Toten in den Frühjahrsmonaten aller Jahre zuvor stets im Durchschnitt (2600-2900), was auch Ende März und ebenso bis April 2020 der Fall war. Seit 18.04. liegen die täglichen Todesfallzahlen bei 2645, 2602, 2594, 2662, 2608, 2671, 2632 sowie ab 25.04. sogar noch niedriger (2430 sowie 2377 am 26.04.). Und das bei einer steig wachsenden Bevölkerungszahl.

Zudem gibt es keinen medizinischen Notstand!

Bloße Vermutungen über eine erhöhte Ausbreitung (Ansteckungsgefahr) war der Grund für die Feststellung der epidemischen Lage. Da diese weder die Krankenversorgung gefährden noch eine erhöhte Sterblichkeit zur Folge hat, ist der Pandemiestatus aufzuheben. Ein dauerhafter Ausruf dieses Zustandes bis zum Erhalt einer möglichen Zwangsimpfung ist nicht zulässig, da auch eine Zwangsimpfung bei einer nachweislich nicht erhöhten Mortalität, einem nicht vorliegenden Engpass bei der Versorgung oder ausbleibenden Folgeschäden einer Covid 19 Erkrankung nicht rechtmäßig ist. Sofern Covid 19 als Virenstamm nicht verschwinden sollte, aber- wie die Erfahrung zeigt-, keine erhöhte Gefahr für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung darstellt, ist ein dauerhafter Pandemiezustand (lediglich zum Schutz für Ältere und Vorerkrankte) und zu Lasten der Mehrheit der Bevölkerung nicht zulässig! Diese erleidet dadurch schwere Schäden! (s.o.)

Die SOFORTIGE die Aufhebung der epidemischen Lage gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz ist daher zu fordern. Alles andere ist nicht Verhältnismäßig und widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.05.2020
Sammlung endet: 23.07.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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    Das Tragen von Schutzmasken ist erwiesenermaßen gegen Viren nicht wirksam, zumal auch ein Schal mit einer Virendurchlässigkeit von 99% zulässig ist. Dies bestätigten sämtliche medizinischen Studien

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