地域: Köln

Auflösung des Feuerwehrpersonalrat der Stadt Köln und zeitnahe Durchführung von Neuwahlen

請願者は非公開
請願書の宛先
Oberbürgermeisterin Frau Reker, Feuerwehrpersonalrat Köln

143 署名

請願者は請願書を提出/引き渡さなかった。

143 署名

請願者は請願書を提出/引き渡さなかった。

  1. 開始 2018
  2. コレクション終了
  3. 提出済み
  4. ダイアログ
  5. 失敗した

請願書の宛先: Oberbürgermeisterin Frau Reker, Feuerwehrpersonalrat Köln

Viele Dinge bei der Berufsfeuerwehr Köln müssen sich verändern damit sich die Kollegen und Kolleginnen wieder wohl fühlen und gerne zur Arbeit kommen und nicht weiter die Berufsfeuerwehr verlassen.

Darum muss es Neuwahlen des Feuerwehrpersonalrat geben um ein Gremium zu haben, welches im Interesse der Mitarbeiter diese Veränderungen begleitet und zu dem die Kollegen/innen Vertrauen haben.

理由

Alle Berufsfeuerwehrleute der Stadt Köln und deren Familien,Freunde und Bekannte sollten dies unterstützen damit man positiv in die Zukunft schauen kann.

Die Ombudsstelle und die Gespräche beim Stadtdirektor sind die ersten richtigen Schritte auf diesem Weg. Da der amtierende Feuerwehrpersonalrat obwohl ihm Beschwerden und Probleme seit Jahren vorliegen nachweislich nicht reagiert hat, ist das Vertrauen zwischen ihm und der Belegschaft stark beschädigt.

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請願に関する情報

請願開始: 2018/03/03
コレクション終了: 2018/03/30
地域: Köln
カテゴリ: 管理

ニュース

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Auch wenn der PR nicht abwählbar ist, ist es trotzdem wichtig, dass der Unmut der Belegschaft öffentlichen gemacht wird! Vielleicht werden die Standartfloskeln „leider keine Zeit die Feuerwachen zu besuchen“ dadurch hinfällig! Die Position des PR ständig in der Deckung zu bleiben ist auf jeden Fall unerträglich.

Wurde die Personalratswahl nicht angefochten, ist der Personalrat im Amt und kann nur in den in § 28 BPersVG genannten Fällen durch den dort abschließend aufgezählten Personenkreis in seinem Bestand angegriffen werden. Antragsberechtigt zum Verwaltungsgericht sind ein Viertel der Wahlberechtigten, der Dienststellenleiter oder eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft. Der Personalrat ist somit der externen Einflussnahme auf sein Fortbestehen weitestgehend entzogen. Zwar hat der benannte Personenkreis das Recht, die Auflösung bzw. den Ausschluss eines einzelnen Mitglieds zu beantragen.

市民参加の強化にご協力ください。私たちは、独立性を保ちながら、皆様の懸念に耳を傾けたいと考えています。

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